Grafik: PIRO/PIXABAY

"Wir haben aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt und bereiten uns jetzt schon auf den Herbst und Winter vor." Das hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, gestern anlässlich der Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für den Herbst und Winter 2022/23 betont. Man behalte die Entwicklung sehr wachsam im Auge. Die neue Verordnung ermögliche es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. "So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden", so der Minister weiter.

Die hohe Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante des Coronavirus hat zu einem hohen Infektionsgeschehen geführt – selbst in den zurückliegenden Sommermonaten. Das Bundesministerium rechnet daher mit einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen, wenn sich die Menschen nun bei kühleren Temperaturen wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten: „Damit besteht ein hohes Risiko, sich und andere am Arbeitsplatz anzustecken und im schlimmsten Fall von Langzeitfolgen betroffen zu sein. Es gilt aber auch Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu vermeiden.“

Umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen

In allen Lebensbereichen werde daher wieder umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen notwendig sein, heißt es weiter – gerade auch am Arbeitsplatz. Dabei setzt das BMAS auf die bekannten und bewährten Maßnahmen:

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

Die Arbeitsschutzverordnung tritt nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 1. Oktober in Kraft und gilt bis einschließlich 7. April 2023.

http://www.bmas.de