Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, seine Mitarbeitenden vor übermäßiger Sonneneinstrahlung und Hitze zu schützen. Kommt er dem nach, befördert er nicht nur deren Gesundheit, er handelt auch im eigenen Interesse. Denn Hitze senkt die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten spürbar. Arbeitsschutzkleidung, die über einen effektiven Hitzeschutz verfügt, erhöht die Leistungsfähigkeit.