Beschäftigte, die in diesem Jahr während des Ramadans fasten, sollten sich im Vorfeld von ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) anlässlich des Ramadans hin – die 30-tägige Fastenzeit beginnt am 20. Juli. Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze könne der Verzicht auf Trinken und Essen zu gesundheitlichen Problemen wie Dehydrierung, Kreislaufproblemen, Erschöpfung und zu erhöhter Unfallgefahr aufgrund von Konzentrationsstörungen führen. Mit dem Betriebsarzt sollte daher besprochen werden, wie sich das Fasten und die Arbeit vereinbaren lassen. Auch wer wegen einer chronischen Erkrankung Medikamente einnimmt, sollte mit seinem behandelnden Arzt sprechen, bevor er die Einnahme aussetzt oder die Zeiten der Einnahme verändert. Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis für Sunniten und Schiiten. Während des Ramadans verzichten Gläubige tagsüber sowohl auf das Essen als auch auf das Trinken. Gegessen wird nur nach Einbruch der Dunkelheit. "Da der Körper im Islam ein hohes Gut ist und man verantwortungsbewusst mit ihm umgehen soll, sind auch Ausnahmen vom Fasten gestattet", so die IGA. Eine Lösung sei, das Fasten an Wochenenden oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn beispielsweise mangelnde Konzentration bei der Arbeit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt. Auch die Unternehmen selbst haben die Möglichkeit, aktiv zu werden. So können Betriebe mit vielen fastenden Beschäftigten Wunschschichten anbieten, angepasste Pausenzeiten und eine gemeinsame Urlaubsplanung realisieren. Weitere Infos gibt es in der Broschüre „Gesund arbeiten während des Ramadans“.

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