Erhöhter Blutdruck, Kopfschmerzen und Magen-Darm-Störungen – die Gefahren, die von lang dauernden Lärmbelastungen ausgehen, werden nach den Erfahrungen der Mediziner der  BAD GmbH (Bonn) oftmals unterschätzt. "Neben hohen Schallpegeln, die das Gehör schädigen, fallen hierunter auch Wirkungen, die nicht das Gehör an sich betreffen, sondern andere körperliche oder psychische Effekte verursachen, wie Bluthochdruck, Schlafstörungen oder Nervosität", heißt es in einer Miteillung der BAD. Das Besondere hierbei sei, dass nicht die Höhe der Schallpegel alleine eine Wirkung verursache, sondern auch der Informationsgehalt oder das empfundene Stören des wahrgenommenen Geräusches, wie das Tropfen eines Wasserhahns. Die Experten der BAD, verweisen zum Schutz des Gehörs auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die Angebots- oder Pflichtuntersuchungen für Mitarbeiter, die Lärm ausgesetzt sind, klar regelt. Danach müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern ab einem so genannten Tagesexpositonspegel von 80 dB(A)  eine Untersuchung anbieten. Wer während einer Acht-Stunden-Schicht einem durchschnittlichen Schallpegel von 85 dB(A) und mehr ausgesetzt ist, ist zur Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet. Das gelte auch für Mitarbeiter, die bei Knallgeräuschen auftretende Spitzenpegel von 137 dB(C) verkraften müssen, so die BAD weiter. Die Mediziner warnen davor, mögliche Schädigungen des Gehörs auf die leichte Schulter zu nehmen und verweisen auf die Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie empfehlen die Identifikation der Lärmquellen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie die technische Minderung der Schallpegel, die organisatorische Gestaltung der Arbeitssituation und personenbezogene Schutzmaßnahmen.

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