Weil das Produkt nicht die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Persönlichen Schutzausrüstungen erfüllt, hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes per Untersagungsverfügung (Aktenzeichen: 3.1/Jg/0027-09 (UV 007/10)) den Verkauf des Knieschützers "Trendline Gel Knieschoner" gestoppt. Dieser wurde von den Globus Fachmärkten angeboten. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) fehlen für dieses Produkt die Baumusterprüfbescheinigung, die EG-Konformitätserklärung, die CE-Kennzeichnung und die entsprechende Informationsbroschüre. Ohne diese Nachweise, insbesondere die Baumusterprüfbescheinigung, könne nicht vermutet werden, dass der Knieschoner einen geeigneten Knieschutz darstellt und somit die Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz bei knienden Tätigkeiten grundsätzlich erfüllt. Der Knieschoner sei zudem als Verbraucherprodukt nicht kindersicher verpackt. Die Klarsichthülle der Verpackung verfüge nicht über eine Perforation, die das Risiko des Erstickens verhindern soll, wenn die Hülle von Kindern im Spiel über den Kopf gestülpt wird.

http://www.baua.de