Seit dem 27. Juli dieses Jahres ist die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in Kraft. Sie legt Grenzwerte für die Belastung fest und fordert entsprechende Schutzmaßnahmen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat jetzt auf seinen Internetseiten umfassende Informationen zum sicheren Umgang mit optischer Strahlung zusammengestellt. Insbesondere findet der Nutzer dort Hinweise zur Anwendung der neuen Grenzwerte für inkohärente optische Strahlung. Zu dieser zählen ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung. Inkohärente optische Strahlung kann die Augen und die Haut des Menschen schädigen, unter anderem Hornhaut- und Bindehautentzündungen, Linsentrübungen oder Netzhautverbrennungen verursachen. Zu den klassischen Schutzmaßnahmen zählen persönliche Schutzausrüstung, wie Kleidung, Handschuhe, Brillen, die den direkten Kontakt mit Strahlung verhindern. Aber auch technische und bauliche Maßnahmen können die Belastung für den Mensch reduzieren: Dazu zählen Filterscheiben, Abschirmwände und Kapselungen.

http://www.dguv.de/ifa/de