Die IG Metall hat eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt vorgelegt. "Eine verbindliche Regelung, die psychische Belastungen mit anderen Gefährdungen in der Arbeitswelt durch Lärm, unzureichendes Licht oder Toxine gleichstellt, ist unverzichtbar", so Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Bisher fehle es an einer verbindlichen Vorgabe. Diese müsse arbeitsschutzrechtlichen und arbeitswissenschaftlichen Standards genügen und praxistauglich sein. Dem könne und dürfe sich die Regierung nicht weiter verweigern. "Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch beim Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit gelten", so Urban weiter. Die neue Verordnung soll für alle Branchen und Beschäftigtengruppen gelten. Mit der "Anti-Stress-Verordnung" könne die Rechtsunsicherheit in den Betrieben beseitigt, die Konfliktintensität zwischen den Betriebsparteien reduziert und die Verbindlichkeit für präventives Arbeitsschutzhandeln erhöht werden. Die Verordnung formuliert Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen und der Arbeitszeit, um Gefährdungen durch psychische Belastungen zu vermindern.

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