Foto: Kroschke Sign-International

Im März 2019 hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) einen aktualisierten Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) veröffentlicht. Ein erster Blick auf die verschiedenen Tatbestände und die entsprechenden Bußgeldsätze für Verstöße zeigt: Sicherheitsmängel werden jetzt noch stärker geahndet und ziehen hohe Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro nach sich – Schadensersatzansprüche noch nicht eingerechnet. Aber was fordert der Gesetzgeber eigentlich genau und wie kommen die Verantwortlichen ihrer Kennzeichnungspflicht rechtmäßig nach? Fakt ist: Alle Sicherheitskennzeichen, die für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit gemäß der Gefährdungsbeurteilung nötig sind, sind ein ‚Muss‘.

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