Die tägliche Arbeit am Computerbildschirm stellt hohe Anforderungen an die Augen. Mehrere Stunden am Tag kleine Zeichen und Buchstaben auf dem Monitor zu fixieren, kann zum Hochleistungssport für die Augen werden. Ist das Sehvermögen eingeschränkt oder der Arbeitsplatz schlecht beleuchtet, können Beschwerden auftreten wie Kopfschmerzen, brennende Augen, verschwommene Sicht oder sogar Nacken- und Rückenschmerzen. Um die Augen nicht zu strapazieren, sollte auf ausreichende Beleuchtung und eine gute Einstellung des Monitors geachtet werden. Dieser sollte nicht erhöht aufgestellt sein. Das ermöglicht bei einem Abstand zwischen 50 und 80 Zentimeter eine gesunde Arbeits- und Lesehaltung. Ausreichend große Schriftzeichen und eine dunkle Schriftfarbe auf einem hellen Hintergrund sorgen ebenfalls für eine Entlastung der Augen. „Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 37 zeigt sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben“, so Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. Häufig schafft eine Brille Abhilfe, doch viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe haben. Wird in einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt, dass die vorhandene Universalbrille zum Arbeiten am Bildschirm nicht mehr ausreicht, kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein. Im Vorhinein sollte über die Höhe der zu übernehmenden Kosten ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hergestellt sein. Regelungen hierzu können beispielsweise im Rahmen von Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Weitere Informationen finden Interessierte in dem VBG-Flyer „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“.

http://www.vbg.de