Welche Schutzmaßnahmen sind an einem Arbeitsplatz notwendig, an dem Beschäftigte krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind? Wer das beurteilen muss, stand bislang vor einem Problem: Die gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) lässt nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitplatz zu. Für krebserzeugende Gefahrstoffe sind solche Grenzwerte in der Regel nicht möglich und eine Beurteilung der Exposition damit schwierig. Abhilfe soll das Risikoakzeptanzkonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe schaffen, speziell die dort genannten Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und Risikowerte. Um die Anwendung des Konzeptes zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit dem Koordinierungskreis Gefährliche Arbeitsstoffe der gesetzlichen Unfallversicherung ein neues Internetangebot erarbeitet. Dort gibt es Antworten auf Fragen wie: Schließt die Einhaltung der ERB Gesundheitsgefahren aus? Welche Verbindlichkeit haben ERB? Sind ERB-Grenzwerte nach GefStoffV? An welchem ERB-Wert muss man sich beim Bau einer neuen Anlage orientieren?

http://www.dguv.de