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(MM) Mit dem so genannten Cannabisgesetz (CanG) hat der Deutsche Bundestag zum 1. April dieses Jahres den Umgang mit Cannabis in Teilen legalisiert. Der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum ist nunmehr erlaubt. Ab Juli 2024 ist auch der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich. Was bedeutet die Legalisierung für den Konsum am Arbeitsplatz und damit auch für die Arbeitssicherheit? Das „Bierchen“ zum Mittagessen in der Betriebskantine ist vielerorts doch auch üblich und erlaubt, oder? Die PPF sprach mit Patrick Aligbe, B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik über das high-kle Thema.

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