Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen. Die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gilt seit 2009. Fragen dazu beantwortet der REACH-CLP Helpdesk, die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und wird für die Bereitstellung von Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt. Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle www.reach-clp-helpdesk.de finden Unternehmer neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung auch den Link zur Online-Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Auch können häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Meldung und die Antworten des Helpdesks und der ECHA zu den Themen in deutscher Sprache im Bereich "Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP" unter dem Abschnitt "CLP-Verordnung" abgerufen werden.

http://www.baua.de