Die Gesetzliche Unfallversicherung feiert ihr 125-jähriges Bestehen: Die Grundlage hatte 1884 das Unfallversicherungsgesetz geschaffen, am 1. Oktober 1885 nahmen die Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Zu Beginn stand die Verbesserung der damals katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Fabriken im Vordergrund. Heute stellt die moderne Arbeitswelt die Menschen vor neue Herausforderungen. DGUV-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer: "Der klassische Arbeitsschutz ist nach wie vor das Kerngeschäft der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleichzeitig öffnen wir uns aber neuen Themen. Die Folgen des demografischen Wandels oder die vermehrten Klagen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nur zwei davon." Der Auftrag der DGUV war und ist es, die Rahmenbedingungen für sichere und gesunde Arbeit zu verbessern. Dabei helfen auch eigene Forschungsinstitute. "Dieser erfolgreichen Arbeit ist es mit zu verdanken, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten beständig zurückgegangen ist", so die DGUV. Kommt es doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit, unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte und Unternehmen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag von der Heilbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Von Beginn an wurde sie von einer Selbstverwaltung geleitet, die seit 1951 paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Breuer: "Diese Verwurzelung in der Praxis gewährleistet, dass Prävention und Rehabilitation sich eng an den Bedürfnissen von Versicherten und Unternehmen orientieren. Gerade deshalb hat die gesetzliche Unfallversicherung bei beiden Gruppen eine hohe Akzeptanz."

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