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(MM) Arbeiten, die von einer Person außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer ausgeführt werden, fallen unter den Begriff der „Alleinarbeit“. Diese ist in nahezu allen Branchen zu finden und reicht von Schreibarbeiten im stillen Kämmerlein bis hin zu Wartungsarbeiten an großen Industrieanlagen. „Meines Wissens nach wird Alleinarbeit in den Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften nicht separat ausgewiesen“, sagt Tilo Tiegs, Sachgebietsleiter „Personen-Notsignal-Anlagen“ im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), und betont: „Alleinarbeit ist jedoch nicht notwendig unfallträchtiger als Arbeiten mit mehreren Personen.“ Wird allerdings für den jeweiligen Arbeitsplatz ein erhöhtes Risiko festgestellt, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Rettungskette im Notfall ohne Zeitverlust starten zu können – sogar wenn die verunfallte Person selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

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