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(E) Von einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen waren die Unternehmen in Deutschland im Jahr 1961 noch weit ent fernt: Mit 3.187.614 meldepflichtigen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten war der Höchststand der Arbeitsunfallzahlen nach dem zweiten Weltkrieg erreicht. 2023 hingegen lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei 783.426. Ein Rückgang, an dem das Inkraf ttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) am 1. Dezember 1974 wesentlichen Anteil hat. „Das ASiG ist bis heute die Grundlage für die Arbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es forderte von Anfang an die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Experten für Arbeitssicherheit sowie die Einbeziehung der Beschäftigten. Damit war es nicht nur erstaunlich modern, sondern auch führend in Europa, wo das Thema Arbeitssicherheit erst in den 1980er Jahren an Bedeutung gewann“, erklärt Dr. Ludwig Brands, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Der Prüfdienstleister mit Sitz in Köln betreibt bundesweit arbeitsmedizinische Zentren und berät Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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