Krankheiten haben bessere Heilungschancen, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Darauf weist der TÜV Süd hin. Hilfreich sind daher Vorsorgeuntersuchungen. Neben den Angeboten der Krankenkassen und individuellen Gesundheitsleistungen, die selbst bezahlt werden müssen, gibt es auch so genannte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Allgemein gilt als Vorsorgeuntersuchung jede Untersuchung, die zur Früherkennung von Krankheiten durchgeführt wird. Im betrieblichen Umfeld dienen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen unter anderem der Früherkennung und der Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen beziehungsweise von Berufskrankheiten. Basis ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Unterschieden  wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen. Pflichtuntersuchungen sind bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen wie dem Umgang mit Gefahrstoffen oder bei Lärm oberhalb der Grenzwerte. Angebotsuntersuchungen werden vom Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten. Es sei aber Sache der Mitarbeiter, ob sie diese in Anspruch nehmen wollen oder nicht, so der TÜV Süd. Zudem habe der Arbeitgeber den Beschäftigten zu ermöglichen, sich je nach Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen (Wunschuntersuchung). "Wer von sich aus mehr anbietet, als nötig ist, zeigt seinen Mitarbeitern damit, dass ihm ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden wichtig sind“, so der TÜV Süd. Dies wirke sich auch positiv auf die Motivation und somit auf die Leistungsfähigkeit aus.

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