Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt unter anderem Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) als Hilfe für die Praxis. Um die Qualität dieser praxisnahen Handlungshilfen zu sichern, überprüft der AGS regelmäßig diese Technischen Regeln und bearbeitet sie bei Bedarf. Dabei berücksichtigt der AGS auch Hinweise aus der Praxis. Betriebliche Anwender wie Sicherheitsingenieure oder Sicherheitsbeauftragte können zu folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe bis zum 15. Mai 2011 Anmerkungen und Stellungnahmen an die Geschäftstelle des AGS bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin senden: TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen", TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material", TRGS 552 "N-Nitrosamine", TRGS 617 "Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und anderqe Holzfußböden", TRGS 619 "Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle". Die Hinweise können per Fax unter 0231 9071-2611, per E-Mail an ags@baua.bund.de oder per Post eingereicht werden beim Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Geschäftsführung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund.

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