Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfer: Viele Schüler und Studenten treten in Deutschland im Sommer einen Ferienjob an. Dabei besteht für sie wie für alle Arbeitnehmer in Deutschland Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Schüler und Studenten sind nicht nur während der Tätigkeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob gesetzlich unfallversichert – unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe der Bezahlung. Ein „Minijobber“ ist ebenso gesetzlich unfallversichert wie ein Beschäftigter mit Lohnsteuerkarte. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.