Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfende: Viele Studierende und auch Schülerinnen und Schüler nutzen die Ferien im Sommer zum Geldverdienen. Ferienjobber sind wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, sobald sie in den Betrieb eingegliedert und an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden sind – unabhängig von der Dauer des Jobs oder der Höhe des Entgelts. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Versicherungsschutz besteht laut VBG nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob. Zahlt der Unternehmer ein Entgelt, müssen Ferienjobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Verfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV-Verfahren) und umfasst alle wichtigen Daten für die Träger der Sozialversicherung. Im jährlichen Entgeltnachweis muss außerdem das beitragspflichtige Entgelt dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.

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