Asbestose und Lärmschwerhörigkeit sind typische Krankheiten, die durch berufliche Tätigkeiten ausgelöst werden können. Beide sind durch die Bundesregierung wie als Berufskrankheiten anerkannt worden. Die jetzt in aktualisierter Fassung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) veröffentlichte "Liste der Berufskrankheiten" führt die anerkannten Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf. Unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse ist die Liste um fünf Krankheiten erweitert worden: Erkrankungen des Blutes durch Benzol, Gonarthrose durch kniende Tätigkeiten, Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oder durch Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Lungenfibrose durch Schweißrauche und -gase. Das Faltblatt "Liste der Berufskrankheiten" steht auf der Seite der Baua kostenlos zum Download bereit.

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