Am 11. Februar 2012 ist der Europäische Tag des Notrufs. In 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in vielen weiteren Staaten Europas, etwa der Schweiz, können Notrufe einheitlich über die Nummer 112 abgesetzt werden. "Dennoch ist diese Möglichkeit im Schnitt nur drei von vier EU-Bürgern oder jedem fünften Deutschen bekannt", heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Der DVR ermutigt alle Verkehrsteilnehmer, Hilfestellung am Unfallort zu leisten und im Notfall die Rufnummer 112 zu wählen. Ein Notruf sollte abgesetzt werden, nachdem die Unfallstelle abgesichert ist. Über die europaweit einheitliche 112 kann eine der zahlreichen Anrufzentralen erreicht werden. Sie leiten nahezu zeitgleich den Standort des Anrufers an die Rettungsdienste weiter. Dabei sind folgende Angaben wichtig: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? In jedem Fall sollte man ruhig bleiben und warten, ob die Leitstelle Rückfragen hat. "Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht übrigens keine Angst zu haben, juristisch etwas falsch zu machen", so der DRV weiter. Unterlaufe bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen wirklich ein Fehler, so sei dies nicht strafbar – denn es sei nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt worden. Dennoch empfiehlt der DVR, die Ersthelferkenntnisse regelmäßig aufzufrischen, denn viele Menschen trauen sich Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage nicht mehr zu. "Doch schon die Verständigung der Rettungsdienste und die beruhigende Ansprache des Verletzten ist bereits Erste Hilfe und kann über den Verlauf des Heilungsprozesses entscheiden", so der DRV.

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