Die EU-Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) wird zurzeit überarbeitet und soll in den nächsten Jahren in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" ein, die am 15. November 2012 von 10 bis 15.30 Uhr in der BAuA Dortmund stattfindet. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über grundlegende Aspekte der Sicherheit von Beschäftigten, die bei der Arbeit solchen Feldern ausgesetzt sind. Hintergund: Elektromagnetische Felder treten an vielen Arbeitsplätzen auf. Um Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen legt die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 verbindliche Expositionsgrenzwerte fest. Diese sollen künftig durch die Grenzwerte der neuen europäischen Arbeitsschutzrichtlinie elektromagnetische Felder abgelöst werden. Die Informationsveranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen in Deutschland und den Stand der Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie zu elektromagnetischen Feldern. Weitere Beiträge gehen auf die Wirkungen von Feldern auf den Menschen und die Gefährdungsbeurteilung ein. Das gesamte Programm ist hier abrufbar. Die Informationsveranstaltung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Arbeitsmediziner und Unternehmer. Die BAuA erhebt einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bei Carla Kniewel, Telefon 0231 9071-2461, physical.agents@baua.bund.de. Anmeldeschluss ist der 26. Oktober 2012.

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