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(E) Werkstätten, Baugewerbe, metallverarbeitende Unternehmen, Wertstoffhöfe und holzverarbeitende Betriebe – in diesen und weiteren Arbeitsbereichen können die Mitarbeiter Kontakt zu krebserzeugenden Stoffen haben. Zumeist geht die Gefährdung von Substanzen aus, die eingeatmet werden oder über die Haut in den Körper gelangen. Ganz vermeiden lässt sich der Umgang mit krebserzeugenden Stoffen in einigen Berufen nicht. Doch in diesem Fall sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Risiko für die Belegschaft zu minimieren und Vorsorgemaßnahmen anzubieten. „Der erste Schritt im Umgang mit krebserzeugenden Stoffen besteht darin, das Risiko zu erkennen und eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen dabei, eine solche Beurteilung zu erstellen, zu aktualisieren und die Expositionswerte zu messen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, entscheidet sich nach der Gefährdungsbeurteilung“, so Dr. Ludwig Brands, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

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