Egal ob Messdiener oder Kirchenchormitglied bei der Ausgestaltung des Gottesdienstes oder Standbetreuer – Menschen, die sich ehrenamtlich für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften engagieren und sich bei ihrer Tätigkeit verletzen, sind bei der VBG gesetzlich unfallversichert, so auch die Helferinnen und Helfer beim 98. Katholikentag in Mannheim vom 16. bis 20. Mai 2012. Wichtig ist, dass die Tätigkeit mit dem Einverständnis oder im Auftrag der Kirche ausgeübt wird. „Im Zweifelsfall sollte man dies beim Pfarrer, dem Kirchenvorstand oder dem Gemeinderat nachfragen“, empfiehlt Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG. Versichert ist nicht nur die ehrenamtliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zum Katholikentag. Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch finanzielle Leistungen abgesichert. Bleiben infolge des Unfalls auf Dauer schwere Beeinträchtigungen zurück, zahlt die VBG eine Rente.

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