(E/MM) In vielen Bereichen der Petrochemie, Gas- und Metallindustrie, in denen Chemikalienschutzkleidung beziehungsweise -anzüge eingesetzt werden, müssen diese zusätzliche Anforderungen erfüllen, etwa begrenzte Flammausbreitung und antistatische Eigenschaften. „Die Zertifizierung nach EN 14116 Index 1 (begrenzte Flammausbreitung) bedingt das Tragen von Unterbekleidung, die als Hitze- und Flammschutzkleidung Index 2 oder 3 eingestuft ist und zusätzlich antistatische Eigenschaften aufweist“, betont Christian Schuster, Leiter Vertrieb und Marketing bei Fuchshuber Techno-Tex, Entwickler und Hersteller von High-Performance- Strickartikeln für Körperschutz sowie technische Anwendungen und warnt: „Wird dieser Vorschrift nicht nachgekommen und werden die Oberteile einer flammhemmenden Unterbekleidung in Form eines Arbeitsanzuges nicht geschlossen getragen oder gar ausgezogen, besteht im Fall eines Unfalls Lebensgefahr.“