Foto: Thomas Ulrich / PIXABAY

(MM) Einst galt er als Wunderstoff: Unter anderem feuerfest, chemikalienresistent und vor allem günstig, wurde Asbest im großen Stil als Baumaterial eingesetzt. Der Name des äußerst robusten Materials bedeutet übersetzt nicht ohne Grund „unvergänglich“. Doch seit Oktober 1993 ist die Inverkehrbringung und Verarbeitung in Deutschland verboten. Und das hat gute Gründe: Asbest ist als „krebserregend“ eingestuft, und die Todesfälle durch die anerkannte Berufskrankheit „Asbestose“ sind seit Jahrzehnten auf konstant hohem Niveau. Bei Instandhaltungs-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten mit entsprechender Gefährdung gelten daher hohe Auflagen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

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