Nicht mehr jung, aber brandaktuell
Das Jugendarbeitsschutzgesetz feiert 50. Geburtstag: Es trat am 9. August 1960 bundesweit in Kraft und legte unter anderem das Mindestalter einer Beschäftigung auf 14 Jahre fest und verbot Akkord- und Fließbandarbeit bis zum 18. Lebensjahr. Seither wurde das Gesetz mehrfach …