Zieht sich eine Erzieherin beim Kita-Ausflug, ein Gärtner oder ein anderer Berufstätiger bei der Arbeit im Freien einen Zeckenbiss zu, sollte dies unbedingt im Betrieb dokumentiert werden. Wenn es später zu Folgeerkrankungen kommt und der Zeckenbiss nachweislich während der Arbeit geschah, übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Organisation und die Kosten des Heilverfahrens. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Zecken können die bakterielle Infektionskrankheit Borreliose und in großen Gebieten Süd- und Mitteldeutschlands auch die Viruserkrankung Frühsommer-Meningo-Enzephalit (FSME) so Dr. Frank Haamann von der BGW. „Dies sollte immer so bald wie möglich geschehen, etwa mit einer Zeckenkarte oder einer speziell dafür bestimmten Pinzette. Wer sich nicht zutraut, die Zecke selbst zu entfernen, sollte einen Arzt aufsuchen.“ Gegen die Borreliose gibt es keine Impfung, aber eine wirksame Antibiotika-Therapie, die so früh wie möglich beginnen sollte. Ein sicheres Zeichen für eine Borreliose ist die so genannte Wanderröte, die sich um den Zeckenbiss herum bildet. Dabei handelt es sich um einen in der Größe zunehmenden Fleck, der sich im Lauf der Zeit weiter ausdehnt und schließlich immer blasser wird. Bei der FSME gibt es keine spezielle Therapie, dafür ist aber die Impfung ein wirksamer Schutz. Die BGW empfiehlt Arbeitgebern, die Kosten für die Impfung von potenziell gefährdeten Arbeitnehmern, die sich häufig im Freien aufhalten, zu erstatten.

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