Das Corona-Virus hat großen Einfluss auf unseren Arbeitsalltag. Einige holz- und metallverarbeitende Betriebe stellt die Ansteckungsgefahr vor besondere Herausforderungen, da dort ein Wechsel ins Homeoffice oftmals nicht möglich ist: beispielsweise in der Produktion, auf Baustellen oder in dringenden Fällen beim Kunden vor Ort. Daher stellt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Handlungshilfen für Unternehmensverantwortliche und Beschäftigte verschiedener Gewerbe zur Verfügung, die unter www.bghm.de/coronavirus/handlungshilfen heruntergeladen werden können.

Zielgruppenspezifische Maßnahmenkataloge

Die Handlungshilfen der BGHM berücksichtigen die Alltagspraxis in den Mitgliedsbetrieben. Die „Handlungshilfe Betriebe“ bietet dabei einen generellen Überblick und richtet sich vor allem an Unternehmerinnen und Unternehmer der BGHM-Mitgliedsbetriebe. Dieser Maßnahmenkatalog ist systematisch aufgebaut: Auf was ist vor Arbeitsbeginn und nach Ende der Tätigkeit zu achten? Wie sollten Pausen gestaltet werden? Selbstverständlich beinhaltet die Handlungshilfe auch viele Tipps für Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen während der Arbeit.

Die „Handlungshilfe Baustellen“ ist ein Schutzmaßnahmenkatalog für diese spezielle Arbeitsumgebung: so zum Beispiel Hygiene bei mobilen Sanitäranlagen und der Hinweis, dass Beschäftigte nur ihr eigenes Werkzeug und Essgeschirr nutzen sollten. Die Handlungshilfe richtet sich sowohl an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch explizit an Beschäftigte, die auf Baustellen tätig sind.

Eine weitere Handlungshilfe wurde speziell für die Servicebereiche des Kfz-Gewerbes konzipiert. Wie kann bei einer Fahrzeugübergabe das Ansteckungsrisiko minimiert werden? Welche Schutzmaßnahmen sollten bei einer Fahrzeugaufbereitung unbedingt berücksichtigt werden? Diese und weitere Antworten finden Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte dieser Branche in der „Handlungshilfe für den Servicebereich im Kfz-Gewerbe“.

Des Weiteren hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Handlungshilfe für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst veröffentlicht, die ebenfalls auf der BGHM-Internetseite zu finden ist.

Grundsätzlich gilt laut BGHM: Alle Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die Corona-Pandemie und sind nur ein Zusatz zu den ohnehin erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.

http://www.bghm.de