Beschäftigte sollen küntig noch besser vor den Gefahren optischer Strahlung geschützt werden. Das Kabinett der Bundesregierung hat Ende April den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Verordnungsentwurf zum Schutz vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) beschlossen. Der Verordnungsentwurf setzt die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung in deutsches Recht um. Das weitere Rechtsetzungsverfahren sieht eine Beratung und Zustimmung durch den Bundesrat vor. Der Verordnungsentwurf wurde inzwischen als Bundesrat-Drucksache 262/10 veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist laut dem BMAS im Sommer dieses Jahres zu rechnen.

http://www.bmas.de/portal/45214/