Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe. Darauf hat die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hingewiesen. Wenn Arbeiten am Computer zu Problemen führt, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein – die Untersuchungsgebühren und die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. Laut Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG herrscht bei den Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz häufig Nachholbedarf: „Bei Vorsorgeuntersuchungen zeigt sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben." Das wirke sich auf das Wohlbefinden aus: Kopfschmerzen, Flimmern vor den Augen oder brennende und tränende Augen könnten genauso die Folgen sein wie Nacken- oder Rückenschmerzen. Weitere Informationen enthält der VBG-Flyer "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“.

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