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In vielen Unternehmen tragen die Arbeitnehmer eine zur Branche und Tätigkeit passende Berufsbekleidung. Das reicht von der Schutz- und Hygieneausstattung, über die Arbeitskleidung in Handwerk und Industrie bis hin zum repräsentativen Service- und Business-Outfit. Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzkleidung, für die der Arbeitgeber immer aufkommen muss, regeln Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen, ob Chef oder Beschäftigte die Kosten für Anschaffung und Pflege der Kleidungsstücke übernehmen.

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