Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) lädt zu zwei Veranstaltungen ein, die sich mit dem Zulassungsverfahren unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH befassen. Am 20. März heißt es in Dortmund "Zulassung unter REACH – Wer muss wann was tun?". Der Workshop "Substitution unter REACH – Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen?" findet am 25. April ebenfalls in Dortmund statt. Beide Veranstaltungen geben betroffenen Unternehmen die Gelegenheit, praktische Fragen des Zulassungsverfahrens unter REACH zu diskutieren. Die Veranstaltung "Zulassung unter REACH" beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Zulassung von Chemikalien unter der REACH-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen die praktische Umsetzung des Verfahrens und die Antragstellung. Ein Vertreter der ECHA wird die technische Umsetzung und die Vorgaben von REACH erläutern. Anschließend werden einzelne Unternehmen über ihre Erfahrungen bei der Erstellung eines Zulassungsantrags berichten. Davon können insbesondere Firmen profitieren, die einen Antrag auf Zulassung für die Verwendung eines oder mehrerer Stoffe stellen möchten. Das gesamte Programm der Veranstaltung, für die ein Teilnahmebeitrag von 70 Euro erhoben wird, gibt es unter www.baua.de/termine. Anmeldeschluss ist der 13. März. Anmeldungen sind über die BAuA-Homepage möglich. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0231 9071-2540 oder per E-Mail an reach-clp@baua.bund.de

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