Betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht nur etwas für Großunternehmen. Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen lohnt es sich, die Beschäftigten zu einem aktiven Lebensstil zu motivieren. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Dazu könnten Betriebssportgruppen gehören oder Kurse, die mit Kooperationspartnern oder vom Kollegenkreis organisiert werden. Die VBG rät Arbeitgebern, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen: "Flexible Arbeitszeiten gehören dazu, ebenso wie die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion von Führungskräften und Unternehmern." Komme es während des Betriebssports zu Unfällen, seien Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. "Entscheidend dafür ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er sollte sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken, regelmäßig stattfinden und unternehmensbezogen organisiert werden", so die VBG weiter. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgebe oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stelle. Weitere Tipps und Strategien für mehr Bewegung im (Arbeits-)Alltag liefert die Broschüre „Move – Wege zu einer aktiven Lebensweise“ auf www.cconsult.info, einem Beratungsangebot der VBG für Führungskräfte.

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