Einst als Werkstoff der tausend Möglichkeiten gefeiert, ist die Gesundheitsgefahr von Asbest heute allgemein bekannt und die Anwendung in der Schweiz seit 1990 verboten. In älteren Gebäuden kommen jedoch nach wie vor viele asbesthaltige Materialien vor, darauf weist die Schweizer Unfallversicherungsanstalt  (Suva) hin. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer bei Sanierungsarbeiten mit freigesetzten Asbestfasern in Kontakt kommen und später an einer asbestbedingten Berufskrankheit erkranken, stellt die Suva hilfreiches Informationsmittel zur Verfügung. Seit einiger Zeit steht beispielsweise ein begehbares Asbesthaus im Kleinformat zur Verfügung. Dieses zeigt, wo überall Asbest vorkommen kann und erklärt auf Touchscreens den richtigen Umgang. Nun gibt es das Asbesthaus auch virtuell: Unter www.suva.ch/asbesthaus kann man sich durch ein Haus klicken und mögliche Asbestquellen ausfindig machen. Per Mausklick wird klar, ob im konkreten Fall bei einer normalen Nutzung Asbestfasern freigesetzt werden können, was bei Umbauarbeiten zu beachten ist und wie eine notwendige Sanierung anzugehen ist. Edgar Käslin, Leiter Bereich Chemie der Suva: "Mit dem virtuellen Asbesthaus wollen wir Arbeitgeber, Handwerker, aber auch Bauherren, Planer und Architekten sensibilisieren. Denn eine rechtzeitige und seriöse Ermittlung spart Zeit und Geld und vermindert die Gefahr, unerwartet mit Asbest in Kontakt zu kommen." Die Suva weister außerdem darauf hin: "Sind Instandhaltungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten vorgesehen und besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest vorhanden sind, muss der Unternehmer – gemeint ist grundsätzlich der Betrieb, der die Arbeit ausführt – laut Bauarbeitenverordnung die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten."

http://www.suva.ch