In vielen nordrhein-westfälischen Betrieben gibt es Mängel beim Arbeitsschutz. Das ist das Fazit einer landesweiten Kontrollaktion der NRW-Arbeitsschutzbehörden im Einzelhandel. Bei der Aktion waren 343 Betriebe kontrolliert worden, die laut Ministerium zu besonders durch Beschwerden aufgefallenen Branchen gehörten – konkret Lebensmittel-, Drogerie- und Bekleidungseinzelhandel sowie Bäckereien und Konditoreien. Dabei wurden bei 60 Prozent der Betriebe Mängel in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes festgestellt: So gab es häufig keine Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit. „Dies kann beispielsweise dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht darüber informiert werden, was beim Umgang mit chemischen Putzmitteln zu beachten ist oder dass in einer Schlachterei ein Schnittschutzhandschuh getragen werden muss“, so Landesarbeitsminister Guntram Schneider. In 20 Prozent der Betriebe wurde beanstandet, dass Flucht- und Rettungswege durch Material zugestellt oder verschlossen waren. Bei den Arbeitszeiten wurden dagegen nur wenige Mängel festgestellt. In Einzelfällen kam es jedoch zu deutlichen Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeiten.  Zur Behebung der festgestellten Mängel wurden 244 so genannte Revisionsschreiben erstellt, 29 Verwarnungen ausgesprochen und vier Bußgeldverfahren eingeleitet. „Unsere aktuellen Überprüfungen haben bewiesen, dass ein aktives Eingreifen zum Schutz der Beschäftigten dringend notwendig ist“, so Schneider. Weitere branchenbezogene Kontrollaktionen sollen folgen.

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