Eine Studie des Regierungspräsidiums Darmstadt hat jetzt erhebliche Mängel im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes in hessischen Friseurbetrieben festgestellt. Durch Zufallsstichproben wurden 111 hessische Friseurbetriebe ausgewählt und von Ärzten des Hessischen Landesgewerbearztes aufgesucht. Mehr als die Hälfte der Betriebe hatte vorschriftswidrig keine arbeitsmedizinische Betreuung. 83 Prozent hatten keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und in 67 Prozent der Betriebe war nicht verzeichnet, mit welchen Gefahrstoffen umgegangen wird. Nur etwa jeder vierte Betrieb hatte seinen Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die Haut angeboten. Betriebe ohne arbeitsmedizinische Betreuung hatten signifikant mehr Arbeitsschutzmängel als die übrigen Betriebe, im Mittel über sechs Mängel pro Betrieb. Dafür hatten über 60 Prozent der Betriebe einen geeigneten Hautschutzplan. Hautschutzmittel standen in 81 Prozent, Hautreinigungsmittel in 87 Prozent und Hautpflegemittel in 88 Prozent der Betriebe zur Verfügung. In einer Stichprobe von 41 Friseurbetrieben hatten jedoch 80,5 Prozent keine geeigneten chemikalienbeständigen Schutzhandschuhe und 69 Prozent keine Waschhandschuhe mit Stulpen.

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