Ein systematischer Arbeitsschutz verringert nicht nur das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er gibt dem Unternehmer auch Rechtssicherheit. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Zwar greife bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten grundsätzlich die Haftungsablösung der gesetzlichen Unfallversicherung, die für den Schaden aufkommt. Diese habe aber das Recht, Regressforderungen zu stellen, wenn Unfallverhütungsvorschriften grob missachtet wurden oder grobe Fahrlässigkeit den Unfall verursacht hat. „Die Risiken lassen sich mit Hilfe eines Arbeitsschutzmanagements mit wenig Aufwand minimieren", so Dr. Walter Eichendorf, stellv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) helfen anhand eines nationalen Leitfadens dabei, einen systematisch organisierten Arbeitsschutz aufzubauen, der alle zentralen Bereiche der betrieblichen Organisation einschließt. Die Unfallversicherungsträger unterstützen bei dem Aufbau und der Zertifizierung eines AMS und bieten branchenspezifische Beratung, Seminare und schriftliche Handlungshilfen. Weiterführende Informationen bietet der Fachausschuss "Organisation des Arbeitsschutzes".

http://www.dguv.de