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(E) Die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie haben die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesenkt. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten. Das geht aus den Kennzahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2020 hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), veröffentlicht hat.

Laut der DGUV-Statistik sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 871.547 im Jahr 2019 auf 760.492 im Jahr 2020 – ein Rückgang um fast 13 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 18 Prozent auf 152.823 zurück. Auch hatten weniger Menschen bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen tödlichen Unfall. 2020 starben 399 Beschäftigte an den Folgen eines Arbeitsunfalls, 98 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit tödlich verunglücken, ging um fast 23 Prozent auf 238 zurück. Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist laut DGUV jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden.

„Homeoffice, Homeschooling, eingeschränkte Mobilität – die Kennzahlen 2020 der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild des Alltags während der Pandemie“, so Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Unsere Aufgabe in dieser schwierigen Zeit war und ist es, die Betriebe und unsere Versicherten zu unterstützen, zum Beispiel durch branchenspezifische Hilfestellungen , die dazu beitragen, das Arbeiten auch unter Pandemiebedingungen möglichst sicher zu machen. Hinzu kommt unsere Verantwortung für die Versicherten, die eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall mit Covid-19 erlitten haben. Ihnen wollen wir die bestmögliche Versorgung geben. So bieten die berufsgenossenschaftlichen Kliniken Betroffenen bereits einen interdisziplinären Post-Covid-Check an. Darüber hinaus haben wir Forschungen angestoßen, die die Datenbasis zu Long-Covid verbessern sollen."

Mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger 106.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, fast 33 Prozent mehr als im Vorjahr. 30.329 dieser Anzeigen wurden im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19 gestellt. Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten leicht zurück.

http://www.dguv.de