Jemanden auf eine mögliche Alkohol- oder Drogensucht anzusprechen, ist schwierig – gerade wenn es um einen Kollegen geht. Strategien für den Umgang mit der Sucht am Arbeitsplatz stellt die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "DGUV Arbeit und Gesundheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallsversicherung (DGUV) vor. Eine Suchterkrankung bedeutet nicht nur mehr Fehlzeiten und geringere Leistungen. Sie kann auch zu Konflikten unter Kollegen führen und das Risiko von Unfällen im Betrieb erhöhen. Auffälliges Verhalten sollte deshalb nicht verharmlost oder gar ignoriert werden, so Dr. Jens Petersen, Leiter Referat Arbeitsmedizin der VBG: "Wenn man den Eindruck hat, dass eine Suchterkrankung vorliegt, sollte man den Betreffenden auf dessen Verhaltensänderungen ansprechen." Das ist jedoch im konkreten Fall nicht einfach. Hier können betriebliche Strukturen helfen – zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung, die regelt, wie Mitarbeiter sich verhalten sollen, wenn ein alkoholisierter Kollege eine konkrete Gefahr für sich und andere darstellt. Die Vereinbarung kann Sonderregelungen zum Umgang mit Alkohol bei Feiern sowie Sanktionen bei Übertretung der Verbote enthalten. Programme zur Suchtprävention – wie Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen für Führungskräfte – sollten ebenfalls Bestandteil der Betriebsvereinbarung sein. Bewährt hat sich auch, Mitarbeiter als Krisen- und Suchtkrankenhelfer auszubilden. Diese dienen als Ansprechpartner auf Augenhöhe und vermitteln Kontakte zu professioneller Hilfe.

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