Seit Jahresbeginn gibt es einige Änderungen bei der Gesetzlichen Unfallversicherung: Berufsgenossenschaften (BGs) und Unfallkassen verwenden für ihre Öffentlichkeitsarbeit jetzt ein gemeinsames Design: In einem einheitlichen Logo sind das bisherige Signet der BGs und das Blau der Unfallkassen kombiniert. „Wir erhöhen damit die Sichtbarkeit und Wiedererkennung der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, diesen Zweig der Sozialversicherung und seine Leistungen insgesamt bekannter zu machen", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Änderungen gibt es auch bei den Betriebsprüfungen: Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers prüft künftig die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft. Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben beachten: Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines Sabbaticals zu entnehmen. Einige BGs haben Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben erhoben, jetzt müssen Beiträge auf Wertguthaben dann gezahlt werden, wenn sie entstehen. Für Auskünfte gibt es zudem eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer: Unter 0800 6050404 erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.