Abbildung: Alexandra_Koch/PIXABAY

(E) Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Ein positives Testergebnis gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt.

Mehr lesen Sie in der aktuellen Ausgabe