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(MM) „Alleinarbeit“ das klingt zunächst einmal nach einem Sonderfall, irgendwie gefährlich und vor allem nach besonderen Vorkehrungen bezüglich der Arbeitssicherheit. „Jegliche Tätigkeit außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen ist Alleinarbeit – egal ob diese nur eine Minute oder acht Stunden dauert“, erklärt Tilo Tiegs, Sachgebietsleiter „Personen-Notsignal-Anlagen“ im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Entsprechend dieser Definition ist Alleinarbeit weit verbreitet und bezüglich der Arbeitssicherheit in der Regel relativ unproblematisch. Etwa wenn ein Steuerberater alleine im Büro arbeitet, ein Handwerker im Keller ein undichtes Rohr flickt oder ein Förster – nur von seinem treuen Dackel begleitet – durch den Wald streift. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung aber, dass bei der Alleinarbeit ein erhöhtes Risiko besteht, muss der Arbeitgeber als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz spezielle Vorkehrungen treffen.

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