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(HS/E) Stellen Sie sich vor, Ihnen oder Ihrem Kollegen passiert bei der Arbeit ein Unfall. Der Arbeitgeber ist in solchen Situationen gesetzlich verpflichtet, die Erstversorgung des Unfallopfers zu gewährleisten. Neben dem Wissen, wie man sich in Notfällen verhalten muss, ist es ebenso wichtig, die richtigen Hilfsmittel griffbereit zu haben. Kroschke, Anbieter von Schildern, Etiketten, Arbeitsschutzprodukten, Erste-Hilfe- und Betriebsausstattungen, gibt einen Überblick zu den Rahmenbedingungen.

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