Jeder kann Erste Hilfe leisten und muss es sogar. Generell gilt: "Egal ob Beruf, Straßenverkehr oder Freizeit – bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Angst, etwas falsch zu machen, muss niemand haben. Nichtstun ist für den Verunglückten gefährlicher als eine Hilfsmaßnahme, die nicht ganz korrekt ausgeführt wurde", erklärt Werner Lüth, der als Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland zahlreiche Unternehmen berät. Wie oft es auf schnelle Hilfe ankommen kann, unterstreichen auch die Zahlen. So ereigneten sich beispielsweise allein 2015 nach Angaben der gesetzlichen Unfallversicherung über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten.

Eine umfassende Notfallplanung ist in Unternehmen die Voraussetzung für schnelle Hilfe bei einem Notfall am Arbeitsplatz. Sie regelt organisatorische Fragen wie die Zuständigkeiten und den Ablauf der Ersten Hilfe. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass geeignetes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung steht. Die spezifischen Gefährdungen, die bei Tätigkeiten entstehen können, und geeignete Hilfsmaßnahmen müssen in sogenannten Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz schriftlich ausgehängt werden.

Kommt es zu einem Notfall, gilt es als erstes, den Verunglückten in Sicherheit zu bringen und die Unfallstelle abzusichern. Der nächste Schritt in der Rettungskette lautet: Hilfe holen, entweder per Notruf unter der Telefonnummer 112 oder – bei einem Arbeitsunfall im Unternehmen – durch Information der betrieblichen Ersthelfer. Die Kontaktdaten dieser geschulten Ersthelfer sollten vom Arbeitgeber im Telefonverzeichnis der Firma hinterlegt sein und an zentralen Stellen wie dem schwarzen Brett oder dem Pausenraum aushängen. Betriebliche Ersthelfer müssen in Betrieben ab zwei Mitarbeitern benannt werden. Sie sind Ansprechpartner bei allen Notfällen. Bei größeren Verletzungen und lebensbedrohlichen Situationen sollte aber immer zuerst die Notfallnummer gewählt werden. "Wichtig ist es, den Mitarbeitern in der Leitstelle möglichst genau zu sagen, was passiert ist und wie viele Personen betroffen sind. Der Anruf sollte erst beendet werden, wenn die Leitstelle keine Rückfragen mehr hat. Optimal ist es, wenn der Anrufer eine Rückrufnummer angibt", so Lüth.

Quelle: TÜV Rheinland

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